Elektroinstallation im AltbauBestandsschutz oder Nachrüstpflicht?
Die Sicherung ist neu, doch die Leitungen dahinter stammen noch aus einer ganz anderen Zeit – muss das raus? Wer ein älteres Haus besitzt oder saniert, stellt sich diese Frage früher oder später. Dieser Beitrag erklärt, wann eine alte Elektroinstallation unter Bestandsschutz steht, wann eine Nachrüstpflicht greift und woran Sie beides erkennen.
Kurz beantwortet
Eine unveränderte Altanlage genießt grundsätzlich Bestandsschutz: Sie muss nicht automatisch der heute gültigen Norm entsprechen, nur weil sich die Vorschriften seit ihrer Errichtung weiterentwickelt haben. Erst wenn wesentlich in die Anlage eingegriffen wird – etwa bei einer Badsanierung oder der Erweiterung von Stromkreisen –, gelten für den betroffenen Teil die aktuellen Normen, zum Beispiel die Nachrüstung eines FI-Schutzschalters. Ob eine geplante Maßnahme als „wesentliche Änderung” zählt, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Was Bestandsschutz bei einer Elektroanlage bedeutet
Bestandsschutz bedeutet: Eine Anlage, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damals geltenden Regeln entsprach, darf grundsätzlich weiterbetrieben werden – auch wenn sich die Normen seither weiterentwickelt haben. Die Vorschriften für neue Elektroinstallationen, vor allem die Normenreihe DIN VDE 0100 und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen Netzbetreibers, gelten in erster Linie für Neuanlagen und für das, was neu hinzukommt. Eine unveränderte Altanlage wird dadurch nicht automatisch zu einem Sicherheitsrisiko oder gar unzulässig.
Das gilt allerdings nur für den unveränderten Bestand. Sobald wesentlich in die Anlage eingegriffen wird, ist der betroffene Teil nach den dann aktuell geltenden Normen auszuführen. Wo genau die Grenze zwischen „unverändert” und „wesentlich verändert” verläuft, ist im Alltag nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen – ein guter Grund, sich vor größeren Arbeiten am Bestand fachlich beraten zu lassen, bevor Wände geöffnet werden.
Gründerzeit-Altbau und Zechensiedlung: typischer Bestand in Dortmund
In Dortmund kommt die Frage nach Bestandsschutz und Nachrüstpflicht besonders häufig auf, weil ein großer Teil des Baubestands aus einer Zeit stammt, in der die heutigen Normen noch keine Rolle spielten. Dazu zählen die gründerzeitlichen Altbauten in citynahen Lagen ebenso wie die Arbeiter- und Werkssiedlungen aus der Bergbau- und Stahlzeit, die das Stadtbild bis heute mitprägen. In solchen Gebäuden finden sich häufig noch zweiadrige, stoffummantelte Leitungen ohne eigenen Schutzleiter und Verteiler ohne FI-Schutzschalter – nicht, weil dort etwas falsch gemacht wurde, sondern weil die Anlage schlicht aus einer anderen Zeit stammt als die heutige Norm.
Wann aus Bestandsschutz eine Nachrüstpflicht wird
Bestandsschutz gilt nicht auf ewig. Bestimmte Anlässe zählen als wesentliche Änderung und lösen für den betroffenen Bereich eine Nachrüstpflicht aus:
- Badsanierung – Feuchträume und Steckdosenstromkreise müssen nach DIN VDE 0100-410 durch einen FI-Schutzschalter abgesichert sein. Wird das Bad wesentlich saniert, gehört die Nachrüstung zu den Arbeiten dazu.
- Erweiterung oder Neuinstallation von Stromkreisen – wird die Anlage um neue Stromkreise erweitert, gelten für diese neuen Teile die aktuellen Normen, nicht mehr der alte Bestandsschutz.
- Anschluss neuer, fest angeschlossener Verbraucher – etwa ein neuer Herd oder eine Wallbox: Der neue Anschlusspunkt selbst wird zur Neuinstallation, auch wenn die übrige Anlage unverändert bleibt.
Für Neuanlagen und wesentliche Erweiterungen gilt seit dem Ende der Übergangsfrist am 15. Dezember 2018 zusätzlich die Pflicht zum Überspannungsschutz (SPD) nach DIN VDE 0100-443 und -534. Für unveränderten Altbestand besteht dagegen kein zwingender Nachrüstzwang – auch wenn eine Nachrüstung aus Sicherheitsgründen empfehlenswert sein kann. Zeigt sich dabei, dass der vorhandene Zählerschrank für FI-Schutzschalter oder Überspannungsschutz keinen Platz mehr bietet, ist häufig eine Modernisierung des Verteilers selbst der nächste Schritt – mehr dazu auf unserer Seite Zählerschrank & Verteiler.
Diese Einschätzung ist Sache der Elektrofachkraft
Ob eine geplante Maßnahme als „wesentliche Änderung” gilt und welche Normen dadurch greifen, lässt sich nicht durch Ausprobieren klären. Arbeiten an der Festinstallation – an Leitungen, Dosen, Schaltern und am Verteiler – dürfen nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ohnehin nur von einer Elektrofachkraft bzw. einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Betrieb ausgeführt werden.
- Als Laie dürfen Sie steckerfertige Geräte über die Steckdose anschließen.
- Einen ausgelösten Schutzschalter dürfen Sie einmal wieder einschalten – springt er sofort erneut heraus, lassen Sie es dabei bewenden.
- Öffnen Sie den Verteiler oder die Festinstallation dagegen nie selbst: Das ist Sache der Elektrofachkraft, zum Schutz vor Gefahr, Sachschaden und dem Verlust von Versicherungsschutz.
Unsicher, was bei Ihnen gilt?
Am zuverlässigsten lässt sich die Frage nach Bestandsschutz und Nachrüstpflicht bei einer Begehung vor Ort klären – jede Altanlage ist anders. Rufen Sie einfach unter 0176 42876194 an und schildern Sie kurz, worum es bei Ihnen geht: Wir ordnen die Situation ein und sagen Ihnen ehrlich, was ansteht. Kostenlos und unverbindlich, ohne Formular. Den gesamten Ablauf einer Elektroinstallation im Altbau lesen Sie auf unserer Seite Elektroinstallation.
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