
Ortsfeste Anlagen
Die Festinstallation, der Verteiler und fest angeschlossene Betriebsmittel werden als Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung) begutachtet – mit Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb müssen regelmäßig geprüft werden – das schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor. Wie oft genau, wer die Prüfung durchführen darf und was das für private Haushalte bedeutet, ordnet dieser Beitrag ein.
Für Unternehmen gilt eine wiederkehrende Prüfpflicht: elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen nach der DGUV Vorschrift 3 regelmäßig kontrolliert werden. Eine einzige, für alle Betriebe gleiche Frist gibt es dabei nicht – wie oft geprüft wird, legt die betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung fest. Für private Haushalte besteht diese Pflicht dagegen nicht.
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. In Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet sie Arbeitgeber und Unternehmer dazu, ihre ortsfesten elektrischen Anlagen – etwa die Festinstallation, den Verteiler und Steckdosenstromkreise – sowie ortsveränderliche Betriebsmittel wie Kabel, Werkzeug oder Bürogeräte regelmäßig prüfen zu lassen.
„Ortsfest” bedeutet fest verbaut und nicht ohne Aufwand versetzbar, „ortsveränderlich” bezeichnet alles, was sich anschließen und wieder abziehen lässt – vom Verlängerungskabel bis zum Drucker. Beide Kategorien fallen unter dieselbe Vorschrift, werden aber technisch unterschiedlich geprüft.
Eine feste, für jeden Betrieb gültige Frist schreibt die DGUV Vorschrift 3 nicht vor. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung – die Einschätzung, wie stark Anlagen und Geräte in Ihrem konkreten Betrieb beansprucht werden. Je nach Ergebnis bewegen sich die Prüfintervalle üblicherweise zwischen 0,5 und 4 Jahren.
Geringe mechanische Beanspruchung, seltener Ortswechsel von Geräten – in der Praxis wird hier häufig ein Richtwert von etwa 24 Monaten genannt.
Höhere Beanspruchung durch Maschineneinsatz und häufigeren Gerätewechsel – üblich ist hier eher ein Rhythmus von etwa 12 Monaten.
Wechselnde Einsatzorte, Witterung und starke mechanische Belastung führen zu deutlich kürzeren Richtwerten, häufig um die 3 Monate.
Diese Werte sind gängige Orientierungen aus der Praxis, keine feste gesetzliche Vorgabe – verbindlich ist immer das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb.
Die DGUV Vorschrift 3 unterscheidet zwischen der Anlage selbst und den Geräten, die daran betrieben werden – mit jeweils eigener technischer Grundlage.

Die Festinstallation, der Verteiler und fest angeschlossene Betriebsmittel werden als Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung) begutachtet – mit Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen.

Kabel, Verlängerungen, Werkzeug und Bürogeräte werden als Geräteprüfung nach DIN VDE 0701/0702 kontrolliert – meist häufiger als die Anlage selbst, weil sie stärker beansprucht werden und öfter den Standort wechseln.
Wird die wiederkehrende Prüfung versäumt, bleibt das nicht folgenlos: Kommt es zu einem Schaden oder Unfall, kann das Haftung nach sich ziehen – und im Ernstfall auch den Verlust des Versicherungsschutzes, weil die vorgeschriebene Prüfung nicht dokumentiert werden kann. Das betrifft nicht nur die Anlage selbst, sondern auch scheinbar nebensächliche Betriebsmittel wie einen alten Wasserkocher in der Teeküche.
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift für Betriebe – für private Haushalte gilt sie ausdrücklich nicht. Wer zu Hause lebt, hat keine vergleichbare allgemeine gesetzliche Pflicht zur Elektroprüfung; eine Prüfung ist dort freiwillig und hängt vom Anlass oder von Vorgaben der Versicherung ab, etwa bei einem älteren Haus oder vor einem Immobilienverkauf.
Ob Pflicht im Betrieb oder freiwillige Prüfung zu Hause: Die eigentliche Prüfung ist in beiden Fällen keine Aufgabe, die sich selbst erledigen lässt. Nach der Niederspannungsanschlussverordnung dürfen Arbeiten an der festen elektrischen Anlage nur von einer Elektrofachkraft beziehungsweise einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Betrieb ausgeführt werden – dasselbe gilt für die fachgerechte Bewertung im Rahmen einer Prüfung.
In all diesen Fällen braucht es die fachliche Einschätzung einer Elektrofachkraft – eine Prüfung nach Checkliste in Eigenregie ersetzt weder die Messung noch das schriftliche Prüfprotokoll.
Ob Büro, Werkstatt oder Baustelle: Wie oft geprüft werden muss, hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Rufen Sie uns unter 0176 42876194 an – in einem kurzen, kostenlosen und unverbindlichen Gespräch ordnen wir Ihr Anliegen ein und erläutern, was eine Elektroprüfung nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 für Ihren Betrieb bedeutet.
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