Wallbox zu HauseAnmeldepflicht, Genehmigung & DONETZ
Die Wallbox ist bestellt oder schon montiert – und plötzlich stehen Begriffe wie Anmeldepflicht, Genehmigungspflicht und Netzbetreiber im Raum. Dieser Beitrag ordnet ein, ab welcher Leistung was gilt, wer in Dortmund dafür zuständig ist und warum DONETZ dabei eine andere Rolle spielt als der Energielieferant DEW21.
Kurz beantwortet
Jede Wallbox mit mehr als 3,7 kW muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden – in Dortmund ist das DONETZ, nicht der Energielieferant DEW21. Ab mehr als 11 kW, typischerweise bei 22-kW-Modellen, kommt zusätzlich eine Genehmigungspflicht hinzu. Angeschlossen werden darf die Wallbox ohnehin nur von einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Fachbetrieb.
Ab wann ist eine Wallbox anmeldepflichtig?
Die Anmeldepflicht ist in §19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in Verbindung mit der technischen Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 geregelt. Anzumelden ist jede Ladeeinrichtung mit einer Leistung über 3,7 kW. Da die meisten fest installierten Wallboxen mit 11 kW ausgelegt sind, betrifft die Anmeldepflicht praktisch jede reguläre Wallbox-Installation zu Hause – unabhängig davon, ob das Fahrzeug diese Leistung im Alltag überhaupt ausschöpft.
Ab wann kommt zusätzlich eine Genehmigung dazu?
Reicht bei über 3,7 kW noch die reine Anmeldung, ändert sich das bei mehr als 11 kW: Hier muss der Netzbetreiber der Inbetriebnahme aktiv zustimmen, bevor die Wallbox ans Netz geht. Der typische Fall sind 22-kW-Wallboxen, wie sie im Handel häufig angeboten werden. Wird eine solche 22-kW-Wallbox softwareseitig auf 11 kW gedrosselt, gilt in der Regel wieder nur die einfachere Anmeldepflicht.
- Bis 3,7 kW – in der Praxis selten bei fest installierten Wallboxen, weder anmelde- noch genehmigungspflichtig.
- Über 3,7 bis 11 kW – anmeldepflichtig beim Netzbetreiber.
- Über 11 kW, typischerweise 22 kW – zusätzlich genehmigungspflichtig.
- 22-kW-Wallbox, auf 11 kW gedrosselt – meist wieder nur anmeldepflichtig.
DONETZ oder DEW21: Wer ist eigentlich zuständig?
An dieser Stelle entsteht häufig Verwirrung, weil in Dortmund zwei ähnlich klingende Namen im Spiel sind. Zuständig für die Anmeldung Ihrer Wallbox ist DONETZ – der Betreiber des Dortmunder Stromverteilnetzes. DEW21 dagegen ist der Energielieferant, also das Unternehmen, das Ihnen Strom verkauft. Beide sind rechtlich getrennte Unternehmen mit unterschiedlichen Aufgaben: Das Netz gehört DONETZ, der Stromliefervertrag läuft in der Regel über DEW21 oder einen anderen Anbieter Ihrer Wahl.
DONETZ – Verteilnetzbetreiber
Betreibt das Stromnetz in Dortmund, nimmt die Anmeldung bzw. Genehmigung Ihrer Wallbox entgegen und ist auch für Arbeiten im plombierten Bereich – also am Zähler und Hausanschluss – der richtige Ansprechpartner.
DEW21 – Energielieferant
Liefert den Strom über den Zähler, ist für die Wallbox-Anmeldung selbst aber nicht zuständig.
Der Anschluss ist kein Bastelprojekt
Der Anschluss an die Festinstallation – also alles hinter der Hauptsicherung, inklusive der neuen Leitung zur Wallbox – darf nach §13 NAV ausschließlich von einer Elektrofachkraft bzw. einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Installationsbetrieb ausgeführt werden. Das ist kein Formalismus: Es schützt vor Lebensgefahr durch Stromschlag, vor Brandrisiko durch falsch dimensionierte Leitungen und Absicherungen – und vor dem Verlust des Versicherungsschutzes, falls nach einem Schaden auffällt, dass die Installation nicht fachgerecht ausgeführt wurde. Anders als das einmalige, gefahrlose Prüfen und Wiedereinschalten eines ausgelösten Sicherungsautomaten ist der Wallbox-Anschluss echte Facharbeit an der Festinstallation – keine Aufgabe für Eigenregie.
- Anschluss an die Hausinstallation: nur Elektrofachkraft bzw. eingetragener Installationsbetrieb.
- Anmeldung bzw. Genehmigung beim Netzbetreiber: übernimmt üblicherweise der ausführende Fachbetrieb für Sie.
- Eigenständiger Anschluss durch Laien: nicht zulässig – unabhängig von der Leistung der Wallbox.
- Der Eintrag ins Installateurverzeichnis ist kein bloßes Formular: Er weist die fachliche Qualifikation für Arbeiten am Netzanschluss nach – ausdrücklich auch für die Wallbox-Anmeldung.
Wallbox einbauen lassen? Rufen Sie einfach an.
Ob 11 oder 22 kW, gedrosselt oder nicht: Am Telefon klären wir, was für Ihren Zählerschrank und Ihr Fahrzeug sinnvoll ist, übernehmen die fachgerechte Installation und kümmern uns um die Anmeldung bzw. Genehmigung bei DONETZ. Leistungsumfang und Ablauf im Detail finden Sie auf unserer Seite Wallbox-Ladestation. Die telefonische Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Passend zu diesem Thema
Fördermittel im Blick behalten
Welche Programme derzeit greifen und warum sich die Lage laufend ändert, lesen Sie unter Wallbox-Förderung in NRW: Was 2026 aktuell gilt.
Erst der Zählerschrank
Ob der vorhandene Schrank die zusätzliche Last überhaupt verträgt, klärt unsere Seite Zählerschrank & Verteiler.
Später per App steuern
Soll die Wallbox mit einer PV-Anlage gekoppelt oder per App gesteuert werden, lohnt ein Blick auf Smart Home.